Holzhandelsregulierung

In der Schweiz

Seit dem 1. Januar 2022 ist es in der Schweiz verboten, illegal geschlagenes Holz und die daraus gefertigten Produkte in Verkehr zu bringen. Gleichzeitig tritt mit dem revidierten Umweltschutzgesetz (USG) die neue Holzhandelsverordnung (HHV) in Kraft. Sie verlangt von allen Marktakteuren, ihre Sorgfaltspflicht einzuhalten und die Risiken für illegales Holz zu minimieren.

Mit der HHV hat der Bundesrat im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EU; EUTR 995/2010) geschaffen. Durch die Bekämpfung des illegalen Holzschlags und -handels werden die Entwaldung, aber auch der Verlust der Biodiversität eingedämmt. Das hilft im Kampf gegen den Klimawandel. Des Weiteren können so Handelshemmnisse zwischen der Schweiz und der EU abgebaut werden.

Der Vollzug liegt grösstenteils beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Während das BAFU sich in erster Linie auf Unternehmen fokussiert, die grosse Mengen Holz aus riskanten Ländern einführen, kümmern sich die Kantone um Holz, das im Schweizer Wald geerntet wird. Leider erübrigt sich die Dokumentation der durch die HHV definierten und gefragten Informationen nicht, durch die FSC Zertifizierung. Durch die Zertifizierung und die daraus ergebenen Lizenznummern ist jedoch nachverfolgbar, aus welchem Ursprungsland das Holz stammt.

Sorgfaltspflicht

Wer Holz und Holzerzeugnisse erstmalig in der Schweiz auf den Markt bringt, ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass diese legal geerntet und gehandelt wurden. Um dies nachzuweisen, bauen die Marktteilnehmer am besten ab sofort ein Sorgfaltspflichtsystem auf. Was es dazu braucht, lesen Sie hier nach.

Vollzug und Kontrolle

Der Vollzug liegt grösstenteils beim Bundesamt für Umwelt (BAFU). Während das BAFU sich in erster Linie auf Unternehmen fokussiert, die grosse Mengen Holz aus riskanten Ländern einführen, kümmern sich die Kantone um Holz, das im Schweizer Wald geerntet wird.
Lesen Sie hier mehr dazu.

Häufig gestellt Fragen (FAQ)

Was bringt die neue Regelung und wer ist betroffen? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Unter https://fsc.org/en/fsc-risk-assessment-platform wird Hilfestellung, beim Risiko-Assessment des Herkunftslands des gehandelten Holzes angeboten.

 

In der EU

European Timber Regulation (EUTR)

Der Ausschluss von illegalem Holzeinschlag ist seit jeher eine der grundlegenden Säulen, in der FSC-Waldbewirtschaftung. Instrumente wie die FSC Produktkettenzertifizierung (COC) oder auch das FSC Controlled Wood System zielen darauf ab, Materialströme identifizierbar zu machen und nicht akzeptable Holzherkünfte aus der FSC Produktkette auszuschliessen.

Die EU-Gesetzgebung hat definiert, welche Ansprüche sie an Zertifizierungssysteme stellt. Das FSC-System liefert dabei für alle drei Ebenen des betrieblichen Sorgfaltspflichtverfahren wertvolle und belastbare Informationen und Hilfen.

Das Gesetz, welches am 03. März 2013 in Kraft trat, fordert vor allem von importierenden Unternehmen zentrale Nachweise für den Ausschluss von illegalen Holzquellen. Dazu muss jede:r Importeur:in ein betriebliches Sorgfaltspflichtverfahren umsetzen, das sich auf drei zentrale Säulen stützt:

  • Informationsbeschaffung
  • Risikobewertung
  • Risikominderung

Das Dokument FSC und EUTR – Ein Leitfaden für Firmen, die FSC-zertifizierte Materialien in die EU importieren (LINK) erläutert, wie Marktteilnehmer, die erstmalig Holz oder Holzerzeugnisse auf dem EU-Binnenmarkt in den Verkehr bringen, das FSC System als Teil ihrer Sorgfaltspflichtregelung (engl. Due Diligence System, DDS) verwenden können, um den Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) gerecht zu werden.

 

CoC

Dokumente

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Der FSC und EUTR Leitfaden

Ein Leitfaden für Firmen, die FSC-zertifizierte Materialien in die EU exportieren

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FSC and EUTR Guidelines

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