Kernarbeitsnormen
Seit September 2021 ist die neue Version V3-1 des weltweit von mehr als 70.000 zertifizierten Betrieben angewendeten FSC-Produktkettenstandards FSC-STD-40-004 gültig. Dieser Standard verlangt von FSC-CoC-Zertifikatsinhabern und Bewerbern um ein solches Zertifikat, nachzuweisen, dass ihr Unternehmen die FSC-Kernarbeitsnormen einhält. Diese Kernarbeitsnormen des FSC orientieren sich eng an den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – die älteste Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie legen fest, dass Unternehmen im Sinne der Abschaffung von Kinderarbeit, Zwangs- oder Pflichtarbeit und Diskriminierung im Beschäftigungsverhältnis handeln und die Vereinigungsfreiheit sowie die Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen anerkennen müssen.
Wie wird der Nachweis der Konformität erbracht?
Im Rahmen der FSC-Zertifizierung erfolgt der Nachweis der Einhaltung dieser sozialen Standards in Form eines Drei-Schritte-Prozesses:
- Unternehmen verfassen eine Grundsatzerklärung zu den FSC-Kernarbeitsnormen und geben diese öffentlich bekannt.
- Unternehmen führen eine Selbstbeurteilung durch, in der sie beschreiben, wie sie die FSC-Kernarbeitsnormen in ihrem Betrieb anwenden.
- Die zuständige FSC-Zertifizierungsstelle überprüft die Grundsatzerklärung, die Selbstbeurteilung und ob entsprechende Belege und Nachweise vorliegen.
Die Organisation hat dabei sicherzustellen, dass die Einhaltung der FSC-Kernarbeitsnormen alle eigenen Beschäftigten, die der Dienstleister an eigenen Standorten sowie diejenigen von nicht-zertifizierten Subunternehmen im Rahmen des Outsourcings umfasst.
Warum verlangt der FSC eine solche Risikobeurteilung in der Schweiz?
Der Nachweis für die Einhaltung sozialer Mindeststandards scheint in einem Land wie der Schweiz, in dem Arbeitnehmer:innen grundsätzlich nur einem geringen Risiko ausgesetzt sind, teilweise überflüssig und wird seitens der Unternehmen womöglich mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand verbunden. Der FSC ist jedoch der Auffassung, dass eine regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Kernarbeitsnormen auch hierzulande von grosser Relevanz ist und Unternehmen einen Anlass für die Auseinandersetzung mit sozialen Themen wie beispielsweise der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die – so beispielsweise die Statistik zur unerklärten Entgeltlücke zwischen Mann und Frau aufzeigt – noch nicht überall erreicht ist, bieten kann.
Hinweis: Das Inkrafttreten der Version 3-1 des Produktkettenstandards FSC-STD-40-004 am 1. September 2021 bedeutet, dass Audits nach der Version 3-1 stattfinden können. Antragsteller auf die Zertifizierung oder für Audits von bestehenden Zertifikaten können in der Übergangszeit entscheiden, ob das Audit nach der neuen oder der noch gültigen alten Version stattfinden soll. Alle Audits ab dem 1. Januar 2023 müssen nach der dann gültigen Version, also mindestens V3-1, stattfinden. Die aktuelle gültige Version 3-0 verliert dann ihre Gültigkeit. Gemäss den Bestimmungen des FSC-Standards 20-001 verlieren alle Zertifikate, die nach Ablauf der Übergangsfrist nicht nach Version 3-1 auditiert wurden, automatisch sechs Monate später, am 30. Juni 2023, ihre Gültigkeit.
Schulungen
Um das Verständnis für die Anwendung und die erfolgreiche Umsetzung der Kernarbeitsnormen in Ihrem Unternehmen zu fördern, bietet FSC Schweiz verschiedene Schulungstermine an.
Mehr Infos auch hier als Download
Für die Zertifizierung, das Verfassen der Grundsatzerklärung und die Audits können folgende Unterlagen eine unterstützende Rolle einnehmen.
CoC
Hilfestellung zur Umsetzung der Kernarbeitsnormen