26.06.2026

FSC-CoC-Markennutzung: Standard jetzt auf Deutsch verfügbar

© FSC

Die überarbeiteten Anforderungen zur Nutzung der FSC-Marken und Werbeaussagen durch Zertifikatsinhabende treten im Juli 2026 in Kraft. Für die Umsetzung gilt eine Übergangsfrist bis 2029.

Der überarbeitete Standard FSC-STD-50-001 „Nutzung der FSC®-Marken durch Zertifikatsinhabende (Version 3-0)“, die neue Standardergänzung FSC-STD-50-001a „Werbeaussagen für Zertifikatsinhabende (Version 1-0)“ sowie der Leitfaden FSC-GUI-50-001 sind ab sofort auf Deutsch verfügbar. Der Leitfaden unterstützt Zertifikatsinhabende bei der praktischen Umsetzung der neuen Anforderungen zur Nutzung der FSC-Marken und Werbeaussagen.

Verfügbare Dokumente:

 

Was ändert sich mit der neuen Version 3-0?

Der überarbeitete Standard bringt mehrere praxisrelevante Neuerungen. Ziel ist es, die Nutzung der FSC-Marken klarer, flexibler und verbraucherfreundlicher zu gestalten – und Zertifikatsinhabende dabei zu unterstützen, aktuelle Anforderungen zur Vermeidung von Greenwashing einzuhalten.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Aktualisierte Pflichtangaben auf FSC-Kennzeichen sollen Transparenz und Verständnis bei Verbraucher:innen erhöhen.
  • Das Zeichen „Forests For All Forever“ (Wälder Für Immer Für Alle) wird eingestellt.
  • Gebrauchsfertige Werbeaussagen zu FSC und FSC-zertifizierten Produkten sind nun in der eigenständigen Standardergänzung FSC-STD-50-001a gebündelt.
  • Das neue FSC-QR-Label schafft Möglichkeiten für digitales Engagement und die direkte Interaktion mit Verbraucher:innen.

Was muss ich tun, um auf FSC-STD-50-001 V3-0 umzusteigen?

Sie müssen lediglich Ihre Zertifizierungsstelle informieren, dass Sie bei der nächsten Evaluierung gegen V3-0 auditiert werden möchten. Nach einer positiven Zertifizierungsentscheidung erfolgt der offizielle Wechsel auf die neue Standardversion.

Wie viel Zeit habe ich für den Übergang?

Der neue Standard tritt am 1. Juli 2026 in Kraft, eine Zertifizierung nach V3-0 kann also nicht vor diesem Datum erteilt werden. Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2028. Das bedeutet: Sie können Ihre Evaluierung zwar bereits vorab terminieren, der frühestmögliche Wechsel bleibt jedoch der 1. Juli 2026. Wenn Sie einen frühzeitigen Übergang planen möchten, empfiehlt es sich, rechtzeitig mit Ihrer Zertifizierungsstelle einen realistischen Zeitplan zu vereinbaren

Kann ich bereits jetzt einzelne Anforderungen aus V3-0 anwenden, ohne offiziell umzusteigen?

Das hängt von der jeweiligen Anforderung ab. Einige Neuerungen sind mit der aktuellen Version V2-1 kompatibel und können sofort übernommen werden. Andere sind erst nach dem formellen Wechsel auf V3-0 zulässig.

Bereits jetzt anwendbar (kompatibel mit V2-1):

  • Labels mit mehreren Produkttypen
  • Labels mit verpflichtender Angabe des Produkttyps und der www.fsc.org-Adresse
  • Werbeaussagen gemäß FSC-STD-50-001a
  • Werbepanels mit mehreren Textoptionen
  • Verpflichtende Elemente für Werbung in E-Commerce-Produktlistings
  • Zusätzliche Aussagen zur Klarstellung, welches Produkt zertifiziert ist
  • Verwendung von FSC-Markenzeichen und -Logos in beliebigen Farben, sofern ein ausreichender Kontrast und eine ausreichende Lesbarkeit gewährleistet sind.*
  • Verwendung transparenter Produktkennzeichen, sofern die vorgeschriebenen Elemente deutlich sichtbar bleiben.*
  • Reduzierte Mindestgrößenanforderungen für FSC-Markenzeichen: Hochformat mit 8 mm Breite, Querformat mit 5 mm Höhe*
  • Reduzierte Mindestgrößenanforderungen für FSC-Logos mit 4 mm Höhe*
  • Vereinfachte Anforderungen hinsichtlich des Freiraums um FSC-Marken herum, wobei der Schwerpunkt vor allem auf einer visuellen Abgrenzung von den umgebenden Elementen liegt.*

* FSC hat eine neue Ausnahmeregelung (DER-STD-50-001_02) veröffentlicht, die es Zertifikatsinhabenden ermöglicht, ausgewählte grafische Anforderungen aus dem künftigen FSC-Markenstandard (FSC-STD-50-001 V3-0) bereits vor dem offiziellen Übergang von der aktuellen Version, FSC-STD-50-001 V2-1, anzuwenden. Die Ausnahmeregelung trat am 15. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Was ist erst nach offiziellem Wechsel zu V3-0 zulässig?

  • FSC-QR-Label
  • Kennzeichnungsvereinbarungen zwischen Parteien ohne Lieferanten-Käufer-Beziehung
  • Verwendung eines anderen Waldzertifizierungssiegels neben einem FSC-Label

Muss ich beim Übergang sämtliche Druckvorlagen aktualisieren und neue Markengenehmigungen einholen?

Das hängt davon ab, wie die Druckvorlagen weiterverwendet werden sollen. Druckvorlagen, die nach dem Übergang zu V3-0 weiterhin in der Produktion eingesetzt werden, müssen an die Anforderungen von V3-0 angepasst und neu zur Markengenehmigung eingereicht werden – auch dann, wenn das Artwork bereits den Anforderungen von V3-0 entspricht (etwa weil ein Produktlabel bereits alle verpflichtenden Elemente enthält).

Bereits hergestellte Produkte und Werbematerialien müssen hingegen nicht aktualisiert oder erneut eingereicht werden. Sie dürfen bis zur Erschöpfung der Lagerbestände verkauft bzw. verwendet werden.

Wie verhält es sich mit Online-Werbemaßnahmen – müssen diese beim Übergang aktualisiert werden?

Das hängt davon ab, ob es sich um zeitgebundene oder dauerhaft verfügbare („evergreen“) Inhalte handelt. Zeitgebundene Inhalte wie Pressemitteilungen oder Nachhaltigkeitsberichte, die FSC-Marken gemäß V2-1 verwenden, müssen nicht aktualisiert werden – Lesende können nachvollziehen, dass die Informationen für einen bestimmten Zeitpunkt gelten.

Anders verhält es sich bei dauerhaft verfügbaren Inhalten, etwa der Beschreibung Ihrer FSC-Zertifizierung auf Ihrer Website. Da Verbraucher:innen erwarten, dass solche Informationen zum Zeitpunkt des Lesens aktuell sind, sollten diese Inhalte im Zuge des Übergangs angepasst werden.

Was passiert mit meinen bestehenden Sondergenehmigungen beim Übergang?

FSC beabsichtigt, alle bestehenden Sondergenehmigungen (Special Approvals), die mit FSC-STD-50-001 V2-1 verknüpft sind, bis Januar 2029 auslaufen zu lassen. Sie bleiben bis dahin als Nachweis für unter V2-1 genehmigte Druckvorlagen relevant. Nach dem Wechsel zu V3-0 werden sie jedoch obsolet, da alle weiterhin genutzten Druckvorlagen ohnehin an die Anforderungen von V3-0 angepasst werden müssen.

Muss ich Label-Designs aus dem Trademark Portal durch solche aus dem FSC Brand Hub ersetzen?

Nein. Beim Wechsel vom Trademark Portal zum FSC Brand Hub ist keine Aktualisierung der Druckvorlagen erforderlich. Der FSC Brand Hub hat zwar Verbesserungen eingeführt – etwa die Übersetzung des Labeltitels und die Möglichkeit mehrerer Produkttypen –, die damit verbundenen Proportionsänderungen sind jedoch geringfügig und stellen keinen ausreichenden Grund für eine Überarbeitung dar. Beide Versionen gelten als gleichermaßen gültig.

Muss ich beim Übergang auf das mehrsprachige Label-Design des FSC Brand Hub umstellen?

Nein, die Umstellung auf das mehrsprachige Label-Design ist nicht an den Übergang zu V3-0 gebunden. Die mehrsprachigen Designs – die im Unterschied zur Trademark-Portal-Version auch eine Übersetzung des Labeltitels (z. B. MIX, RECYCLED) enthalten – können jederzeit bis Januar 2029 übernommen werden. Es wird jedoch empfohlen, diese Anpassung bei der nächsten regulären Überarbeitung der Druckvorlagen umzusetzen.