31.07.2026

EmpCo: Was die neue EU-Richtlinie für Ihre Nachhaltigkeitskommunikation bedeutet

Ab dem 27. September 2026 gilt in der EU die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte für den ökologischen Wandel, kurz EmpCo. Sie regelt, wie Unternehmen mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werben dürfen. Die Richtlinie gilt für alle Marktteilnehmenden in der EU, unabhängig von Firmensitz, Unternehmensgrösse oder Branche. Das betrifft auch Schweizer Unternehmen, die Produkte in die EU exportieren oder dort verkaufen.

Was ändert sich?

Pauschale Begriffe wie «nachhaltig», «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» sind künftig nicht mehr zulässig, wenn sie nicht mit konkreten, überprüfbaren Angaben unterlegt sind. Dasselbe gilt für Zukunftsversprechen, etwa eine angekündigte Klimaneutralität bis zu einem bestimmten Jahr: Ohne nachvollziehbaren Aktionsplan bleibt eine solche Aussage unzulässig. Nachhaltigkeitslabels ohne unabhängige Prüfung können ganz verboten werden. Betroffen sind sämtliche Kommunikationskanäle: Produktetiketten, Verpackungen, Website, Broschüren und Social Media.

Für wen gilt EmpCo in der Schweiz?

EmpCo ist EU-Recht und bindet direkt nur den EU-Markt. Wer als Schweizer Unternehmen in die EU liefert oder dort Kundinnen und Kunden anspricht, muss die Vorgaben trotzdem einhalten. Für den Schweizer Markt gilt eine eigene Regelung: Seit Januar 2025 legt das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fest, wie klimabezogene Aussagen zu belegen sind. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat im März 2026 dazu eine Vollzugshilfe veröffentlicht, die für eine einheitliche Anwendungspraxis sorgen soll. Unternehmen, die in der Schweiz und in der EU verkaufen, brauchen eine Kommunikation, die beiden Regelwerken standhält.

FSC-Zertifizierung als Beleg

EmpCo zielt auf Labels ohne unabhängige Kontrolle. FSC gehört zu den anerkannten Systemen, weil die Zertifizierung auf Prüfungen durch unabhängige Zertifizierungsstellen, offengelegten Standards und einem dokumentierten Kontrollsystem entlang der Lieferkette beruht. Eine Aussage, die sich auf ein FSC-Label oder eine FSC-Lizenz stützt, ist damit belegt und nicht bloss behauptet.

Der FSC-Markenstandard ist bereits angepasst

Seit dem 1. Juli 2026 gilt für FSC-Zertifikatsinhaber ein aktualisierter Markenstandard, der auf EmpCo und vergleichbare Vorgaben ausgerichtet ist. Neu steht auch eine QR-Code-Variante zur Verfügung, die auf ausführliche Produktinformationen verweist. Vorformulierte, bereits geprüfte Werbetexte erleichtern die korrekte Kommunikation, und die frühere Einschränkung bei der Kombination mehrerer Label auf einem Produkt entfällt. Das Zeichen «Forests For All Forever» wird ausser Betrieb genommen.

Für die Angleichung an EmpCo reicht der bestehende Standard FSC-STD-50-001 in der Version 2-1 bereits aus. Eine offizielle Umstellung auf Version 3 ist dafür nicht nötig, dafür bleibt bis Januar 2029 Zeit.

Schweigen ist keine Lösung

Angesichts strengerer Regeln verzichten manche Unternehmen lieber ganz auf Aussagen zur Nachhaltigkeit. Das birgt eigene Risiken: FSC-Zertifikatsinhaber haben belegbare Ergebnisse vorzuweisen. Wer dazu schweigt, überlässt das Feld unbelegten Aussagen anderer Anbieter. Der tragfähigere Weg ist eine präzise, belegte Kommunikation statt gar keine.

Was Sie jetzt prüfen sollten

  • Alle Nachhaltigkeitsaussagen auf Produkt, Verpackung, Website und in Broschüren durchgehen, auch jene ohne FSC-Bezug, etwa zu Energieverbrauch oder sozialen Standards
  • Pauschale Formulierungen wie «umweltfreundlich» oder «nachhaltig» streichen oder mit Zahlen und Quellen ergänzen
  • Prüfen, ob das verwendete FSC-Label die Pflichtelemente enthält
  • Werbetexte mit den vorformulierten FSC-Botschaften abgleichen, statt eigene Formulierungen ungeprüft zu verwenden

Für Fragen zur Umsetzung oder zur Freigabe von Werbematerial ist FSC Schweiz die richtige Anlaufstelle. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.