10.11.2025
Änderungen im FSC-Marken und Aussagesystem
Anpassungen im Zuge der EU-Richtlinie EmpCo
Weltweit nehmen die Gesetzgebungsmaßnahmen gegen Greenwashing sowie die Kontrolle der Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen zu. Die EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) ist ein wichtiger Treiber für die Stärkung des Verbraucherschutzes und die Einschränkung unlauterer Geschäftspraktiken wie irreführende Umweltaussagen, Nachhaltigkeitskennzeichnungen und Werbematerialien. Diese Richtlinie tritt im September 2026 in Kraft.
Vor diesem Hintergrund hat FSC eine umfassende Überprüfung seines Marken- und Aussagensystems durchgeführt. Als Ergebnis ergreift FSC zwei wichtige Maßnahmen, um eine klare, einheitliche Kommunikation zu gewährleisten und alle FSC-Lizenznehmer bei der Umsetzung der neuen Gesetzgebung rund um Greenwashing zu unterstützen:
- Das Zeichen „Forests For All Forever” bzw. „Wälder Für Immer Für Alle“ wird für alle Lizenznehmer auslaufen.
- Das FSC-Werbefeld wird FSC-Werbelizenzen künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Das bedeutet: Werbelizenzinhabende können zwar weiterhin mit dem FSC-Logo arbeiten, doch das FSC-Werbefeld-Design („Werbelabel“ bestehend aus Logo, Lizenznummer und Erklärsatz) wird ebenfalls auslaufen.
FSC-Bewerbung in Kommunikationsmaterialien ab September 2026
Wer FSC-Warenzeichen in Kommunikationsmaterialien nutzt, muss folgende Angaben sichtbar machen.
Das gilt für alle Verwendungen der FSC-Warenzeichen (Logo, Initialen):
- FSC-Lizenznummer (N00xxxx)
- FSC-Webseite (www.fsc.org)
- FSC-Werbespruch
Beispiele:
- Mehr über FSC® erfahren | www.fsc.org | N00xxxx
- Achten Sie auf FSC®-zertifizierte Produkte | www.fsc.org | N00xxxx
Statt der Wortmarke FSC® kann auch das FSC-Baumlogo („Check Tree“) verwendet werden.
Bei Fragen steht Ihnen FSC Schweiz jederzeit gerne zur Verfügung: info@fsc-schweiz.
