10.11.2025

 

Änderungen im FSC-Marken und Aussagesystem

Anpassungen im Zuge der EU-Richtlinie EmpCo

Weltweit verschärfen Gesetzgeber die Regeln gegen Greenwashing. Ein zentraler Treiber ist die EU-Richtlinie EmpCo, die im September 2026 in Kraft tritt. Sie stellt hohe Anforderungen an Nachweis und Präzision von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Bis dahin gilt eine Übergangsphase.

FSC hat sein Marken- und Aussagensystem deshalb umfassend geprüft und drei zentrale Entscheidungen getroffen:

  1. Claim «Forests For All Forever» läuft aus. Eine unabhängige Analyse zeigt: Die Aussage ist zu weit gefasst und künftig nicht mehr gesetzeskonform.
  2. Das FSC-Werbefeld wird für Werbelizenznehmende eingestellt. Das Werbefeld (Logo, Lizenznummer, Erklärsatz) wird unter der EmpCo-Richtlinie als Nachhaltigkeitslabel eingestuft. Es müsste künftig von einer unabhängigen Stelle überwacht werden. Da viele Werbelizenznehmende im EU-Markt tätig sind, beendet FSC das Werbefeld vollständig, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Nutzung des FSC-Logos bleibt möglich, jedoch ohne das bisherige Werbefeld-Design.
  3. Produktlabel müssen künftig folgende Angaben enthalten: FSC-Logo, FSC-International-URL, FSC-Aussage (100%, Mix, Recycled), FSC-zertifiziertes Material (z. B. Holz), FSC-C-Lizenznummer.

FSC-Bewerbung in Kommunikationsmaterialien ab September 2026

Wer FSC-Warenzeichen in Kommunikationsmaterialien nutzt, muss folgende Angaben sichtbar machen.
Das gilt für alle Verwendungen der FSC-Warenzeichen (Logo, Initialen):

  • FSC-Lizenznummer (N00xxxx)
  • FSC-Webseite (www.fsc.org)
  • FSC-Werbespruch

Beispiele:

  • Mehr über FSC® erfahren | www.fsc.org | N00xxxx
  • Achten Sie auf FSC®-zertifizierte Produkte | www.fsc.org | N00xxxx

Statt der Wortmarke FSC® kann auch das FSC-Baumlogo („Check Tree“) verwendet werden.

Anpassung der Produktlabel

Produktlabel müssen künftig folgende Angaben enthalten:

  • FSC-Logo
  • FSC-International-URL
  • FSC-Aussage (100%, Mix, Recycled)
  • FSC-zertifiziertes Material (z. B. Holz)
  • FSC-C-Lizenznummer

Diese Produktlabels können bereits jetzt im Brand Hub erstellt werden.

Was passiert mit Produktbeständen mit abweichenden FSC-Labels?

Händler müssen sicherstellen, dass alle FSC-Labels für Produkte, die ab September 2026 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den EmpCo-Anforderungen entsprechen. Das gilt auch für bestehende Produktbestände.

Stellen Händler fest, dass ein FSC-Label nicht alle erforderlichen Elemente enthält, können sie die Konformität nachträglich herstellen. Praktikable Lösungen sind zum Beispiel:

  • das Überkleben oder Korrigieren der Labels mit Aufklebern

  • das Ergänzen fehlender Informationen direkt am Verkaufsort

 

Bei Fragen steht Ihnen FSC Schweiz jederzeit gerne zur Verfügung: info@fsc-schweiz.