29.01.2023

Öffentliche Konsultation

Ausweitung Maximalgrösse für CoC-Gruppenzertifizierungen

Für Betriebe, die sich einer FSC-Gruppenzertifizierung anschliessen möchten, gilt zurzeit eine maximale Betriebsgrösse von 15 Vollzeitäquivalenten. FSC Schweiz will diese Schwelle nun unter Einbezug der Anspruchsgruppen neu definieren.

Hintergrund

Die Gruppenzertifizierungen wurden mit dem Ziel eingeführt, kleinen KMU den Zugang zu einer FSC-Zertifizierung zu ermöglichen. Um festzulegen, wer einer Gruppe beitreten darf, hatte FSC International eine Maximalgrösse definiert. Die im Jahr 2008 angenommene Policy Motion 12 ermöglicht es den FSC-Länderbüros heute, die Maximalgrösse den nationalen Bedingungen anzupassen. Dabei sollen sie sich an den offiziellen im Land geltenden Definitionen für kleine KMU orientieren und alle Anspruchsgruppen miteinbeziehen.

Weshalb eine Ausweitung der Maximalgrösse notwendig ist

Die Schwelle von 15 Vollzeitäquivalenten stellt für einige kleine KMU in der Schweiz ein Hindernis dar, sich FSC-zertifizieren zu lassen. Gründe dafür sind die höheren Kosten und Aufwände einer Einzelzertifizierung. Vor dem Hintergrund, dass in der Schweiz Betriebe bis zu 49 Vollzeitäquivalenten zu den Kleinunternehmen zählen, erachtet FSC Schweiz eine Anpassung der Schwelle als sinnvoll.

Für Organisationen mit Sitz in der Schweiz wird folgende Bestimmung vorgeschlagen:

a) Jeder teilnehmende Standort soll als „klein“ gelten, wenn nicht mehr als 49 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt werden.

Dieses Kriterium soll nach Genehmigung durch FSC International die Bestimmungen aus Ziffer 3.1 a)* des FSC-Standards FSC-STD-40-003 V2-1 (Chain-of-Custody-Zertifizierung von mehreren Standorten) ersetzen:

3.1 Gruppen unabhängiger „kleiner“ Unternehmen (teilnehmende Standorte) können in den Geltungsbereich eines Gruppen-COC-Zertifikats aufgenommen werden, wenn sie folgende Eignungskriterien erfüllen:

*a) Jeder teilnehmende Standort soll als „klein“ gelten, wenn:
I. Nicht mehr als 15 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente) beschäftigt werden oder
II. Nicht mehr als 25 Mitarbeitende (Vollzeitäquivalent) beschäftigt werden und ein maximaler Jahresgesamtumsatz von 1’000’000 US-Dollar vorliegt.

Öffentliche Konsultation bis 4. März 2024

Es ist ein Grundprinzip des FSC, alle Anspruchsgruppen bei der Anpassung von FSC-Regeln einzubeziehen. FSC Schweiz lädt deshalb alle Anspruchsgruppen ein, sich bei der bevorstehenden Ausweitung der maximalen Betriebsgrösse auf 49 Vollzeitäquivalente für Gruppenzertifizierungen einzubringen. Vorgängig wurde hierfür ein Stakeholder-Mapping (Abbildung rechts) erstellt .
Wir freuen uns über Ihr Feedback. Die öffentliche Konsultation ist vom 1. Februar bis 4. März 2024 auf unserer Webseite zugänglich.

Rückmeldungen zu dieser Konsultation waren möglich vom 1. Februar bis zum 4. März.