08.09.2023

Kernarbeitsnormen bei Subunternehmen: Frist bis Ende 2024 verlängert

ADV-40-004-23 ERMÖGLICHT DIE ÜBERPRÜFUNG DER UNTERNEHMEN JETZT BIS 31.12.2024

Chain-of-Custody Zertifikatsinhaber:innen, die Tätigkeiten im Rahmen ihrer Zertifizierung an nicht FSC-zertifizierte Subunternehmen auslagern, müssen seit dem 1. Juli 2023 die Anweisung ADV-40-004-23 „Evaluation of contractors against the FSC Core Labour Requirements“ beachten. FSC hat die Anweisung (eng. Advice Note) für die Kernarbeitsnormen (Core Labour Requirements, CLR) veröffentlicht, um einen glaubwürdigen, aber dennoch praktikablen Ansatz für die Bewertung von Subunternehmern hinsichtlich ihrer Kernarbeitsnormen zu bieten. Verschiedene Stakeholder haben allerdings deutlich gemacht, dass mehr Zeit für die Umsetzung benötigt wird. Daher räumt FSC eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2024 ein.

Die Anweisung ist insbesondere für Zertifikatsinhaber:innen relevant, die nicht-FSC-zertifizierte Subunternehmer beschäftigen, welche in Ländern ansässig sind, in denen der Korruptionswahrnehmungsindex (CPI) unter 50 liegt und in denen Risiken bei der Einhaltung von Kernarbeitsnormen gemäss ITUC Global rights Index festgestellt wurden.

Die aktualisierten Richtlinien, in denen die genannten Anweisungen im Original von FSC International abrufbar sind, können hier heruntergeladen und eingesehen werden: FSC-DIR-20-011 und FSC-DIR-40-004.