16.08.2024
FSC-Kernarbeitsnormen: Anweisungen zur Beurteilung von Subunternehmern überarbeitet
Die neuen Anweisungen (engl. Advice Notes) für die Chain of Custody sind ab dem 01.11.2024 gültig, die Übergangsfrist bis zur vollumfänglichen Anwendung endet am 31.12.2025
© FSC Sweden/ K. Örjavik
Ab dem 1. November 2024 treten die folgenden überarbeiteten Anweisungen des Forest Stewardship Council (FSC) zur Bewertung von Subunternehmern (Outsourcing) anhand der FSC-Kernarbeitsnormen in Kraft:
- FSC-ADVICE-40-004-23 V2-0: Evaluation of Contractors against the FSC Core Labour Requirements
- FSC-ADVICE-20-011-16 V2-0: Evaluation of Contractors against the FSC Core Labour Requirements
Die Überarbeitung der genannten Anweisungen resultierte aus Bedenken von Stakeholdern, die in früheren Versionen Unklarheiten und unzureichende Umsetzungsmöglichkeiten bemängelten. Die Anpassungen sollen nun die Anforderungen klarer und anwendbarer gestalten.
Die wichtigsten Neuerungen in den überarbeiteten FSC-Anweisungen:
Die überarbeiteten Anforderungen zur Bewertung von Organisationen hinsichtlich der Kernarbeitsnormen sind auf zwei separate Anweisungen aufgeteilt worden, sodass nun eine klare Trennung zwischen den Anforderungen an zertifizierte Organisationen (FSC-ADVICE-40-004-23 V2-0) und den Anforderungen an Zertifizierungsstellen (FSC-ADVICE-20-011-16 V2-0) gewährleistet ist.
Zusätzlich wurde ein Abschnitt zu Begriffe und Definitionen ergänzt, um für mehr Klarheit zu sorgen. Die Struktur der Anforderungen wurde ebenfalls überarbeitet. Besonders im Fokus standen dabei die Risikobewertungen, welche verständlicher formuliert wurden. Des Weiteren wurde der risikobasierter Ansatz für die Beurteilung überarbeitet, sodass nun auch Stichproben für „niedrige Risikosituation in Bezug auf die Einhaltung der FSC Kernarbeitsnormen“ durchgeführt werden sollen, während dies zuvor nur für „Risikosituation in Bezug auf die Einhaltung der FSC Kernarbeitsnormen“ vorgesehen war.
Darüber hinaus wird den Zertifizierungsstellen mehr Flexibilität in Bezug auf die Risikobewertung eingeräumt. Auftragnehmer können anhand von Indizes risikobewertet werden.
Überarbeiteten Anweisungen gelten ab 1. November 2024
Um ausreichend Zeit für die Implementierung zur Verfügung zu stellen, wurde die
Ausnahmeregelung (FSC-DER-2024-002 Evaluation of Contractors against the FSC Core Labour Requirements) entwickelt. Diese gewährt eine Übergangsfrist bis 31.12.2025 für die vollumfängliche Umsetzung der Anforderungen.
Wenn Sie Fragen zu den überarbeiteten Anweisungen haben, melden Sie sich bitte an: Email schreiben
FSC Schweiz wird zeitnah eine deutsche Übersetzung des für Zertifikatshalter wichtigen Dokuments auf seiner Webseite bereitstellen.